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Im Raumplanungs- und Baugesetz verankert

Mit Beschluss vom 23. Februar 2010 / 9.Oktober 2017 hat der Staatsrat des Kantons Freiburg entschieden, dass der Verein Kultur Natur Deutschfreiburg (KUND) zur Einsprache und Beschwerde nach dem Raumplanungs- und Baugesetz berechtigt ist. Mit diesem Beschluss wurde ein altes Anliegen der Vorgängerorganisation von KUND realisiert: Endlich ist der Verein (als eine von zwei Organisationen im Kanton, neben Pro Fribourg) beim Einsprache- und Beschwerderecht den national tätigen Vereinigungen gleichgestellt. Es kann der Qualität der Planung und der Raumnutzung nur förderlich sein kann, wenn das Beschwerderecht der entsprechenden kantonalen Organisationen gesetzlich anerkannt ist.

Massvoller Umgang mit den Rechten

KUND setzt sich zum Ziel, sein Einsprache- und Beschwerderecht im Bereich des Raumplanungs- und Baugesetzes massvoll und zum Schutz der Landschaft und der Ortsbilder in Deutschfreiburg einzusetzen. Der Verein hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass er keine Verhinderungspolitik betreibt.

Nach grossem Ringen erfolgreich

Es ist hervorzuheben, dass die Annahme der Bestimmung über das Beschwerderecht der kantonalen Landschafts- und Umweltschutzorganisationen (ohne Mutterorganisation auf nationaler Ebene) wesentlich dem Einsatz des Ehrenpräsidenten Moritz Boschung sel. zu verdanken ist, der im Grossen Rat unermüdlich dafür lobbyiert hat. KUND konnte aber auch auf die Solidarität der anderen Organisationen zählen, die zum Teil nicht direkt auf diese Bestimmung angewiesen waren. Genannt seien hier Pro Natura, WWF und Heimatschutz sowie Pro Freiburg, das in einer ähnlichen Lage war wie KUND.

Einsprache- und Beschwerderecht entspricht dem Volkswillen

Für diesen erfreulichen Ausgang spielte wohl auch die Eidg. Abstimmung vom 30. November 2008 über die Initiative “Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!” eine Rolle, welche von allen Kantonen und mit einer Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden massiv verworfen wurde. Der Verein hatte in der ganzen Diskussion über die kantonale Vorlage sowie über die Eidg. Volksinitiative gegen das Verbandsbeschwerderecht betont, dass er sehr zurückhaltend vom Mittel der Einsprache/Beschwerde Gebrauch macht.