Sprachengesetz

Medienmitteilung. Freiburg, im Oktober 2025

Ein modernes Sprachengesetz für den zweisprachigen Kanton Freiburg

Der Vorstand von Kultur Natur Deutschfreiburg (KUND) begrüsst den Vorentwurf zu einem Gesetz über die Amtssprachen und die Förderung der Zweisprachigkeit. Seit mehr als 40 Jahren wird ein solches Gesetz diskutiert. Art. 6 der  Kantonsverfassung von 2004 braucht eine Umsetzung, vor allem, damit die dort verwendeten Begriffe wie Amtssprache, Territorialitätsprinzip, herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete, bedeutende angestammte Minderheit, Verständigung, Förderung der Zweisprachigkeit etc. definiert und operationalisiert werden. Da das Territorialitätsprinzip im Sprachgrenzraum nicht in seiner extremistischen Auslegung «une commune – une langue» definiert werden kann, sollten sich die historische und die de facto Zweisprachigkeit in den Amtssprachen einiger Freiburger Gemeinden widerspiegeln.

Seit den 1960er Jahren setzten sich die Vereine Deutschfreiburgische Arbeitsgemeinschaft (DFAG) und Deutschfreiburger Heimatkundeverein (HKV) für die Förderung der Zweisprachigkeit ein. Diese Aufgaben hat der Nachfolgeverein Kultur Natur Deutschfreiburg (KUND) seit 2017 übernommen. KUND begrüsst also ein Sprachengesetz, das insbesondere Art. 6 der Kantonsverfassung umsetzt und die Bedingungen für den Gebrauch von zwei Amtssprachen in einigen Gemeinden im Sprachgrenzraum definiert.

Da Sprachgrenzen viel älter als politische Grenzen sind, greift ein extremistisches Territorialitätsprinzip, ein Prinzip, das eigentlich Minderheitensprachen schützen sollte, in historischen Sprachgrenzgebieten nicht. Deswegen begrüsst KUND die Schwelle von einem Minderheitensprachenanteil von 10% oder eine bilinguale Praxis, gekoppelt mit der Bedingung der Kontiguität als Kriterien für eine mögliche Abstimmung über die Einführung einer zweiten Amtssprache. Die vorgesehene Finanzhilfe von 100 Franken pro Einwohnerin und Einwohner einer Gemeinde, die eine zweite Amtssprache einführen will, erachten wir als angebracht und soll als Motivation dienen, diesen Schritt zu unternehmen. Die Volksabstimmung hiefür garantiert die Gemeindeautonomie und eine breite Akzeptanz. KUND empfiehlt, dass ein Konzept und Weiterbildungen für das Personal die Einführung einer zweiten Amtssprache begleiten sollen.

Mit Bestürzung nimmt KUND die Attacken gegen die Deutsch- und Zweisprachigen zur Kenntnis. Die eigentümliche Anrufung des Sprachenfriedens und ein nahezu kriegerisches Vokabular ist Teil des Narrativs. Wir sind überzeugt, dass die Einführung einer zweiten Amtssprache in einigen Gemeinden, welche die Kriterien erfüllen, keine Verschiebung der Sprachgrenze zur Folge hat und dass sich die Freiburger Bevölkerung insbesondere im Sprachgrenzgebiet in gemeinsamen Räumen begegnen kann und will. Für viele Menschen, und vor allem für die jüngere Generation, bringt die Zweisprachigkeit soziale, kulturelle und wirtschaftliche Vorteile und soll gefördert werden.

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